Landgericht sprach am Dienstag Grundurteil im Zivilverfahren zum Unglück im Badezentrum.
Mirko Braunheim - Westdeutsche Zeitung - 31.07.2002

Das Landgericht Krefeld hat am Dienstag eine Fassadenbaufirma aus dem sauerländischen Sundern zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, weil sie den Einsturz der Unterdecke im Bockumer Badezentrum verursacht haben soll. Die vierte Zivilkammer fällte ein Grundurteil und ließ die genaue Höhe der zu zahlenden Summe noch offen.

Die soll nun ein Sachverständiger ermitteln. Bislang war von über 800 000 Euro die Rede - der Gutachter soll einen auf den Cent genauen Betrag ermitteln. Im Beweissicherungsverfahren, das bis zum Frühjahr vor dem Landgericht geführt wurde, war rein juristisch lediglich festgestellt worden, dass bei dem Unglück ein Schaden entstanden war. Die 800 000 Euro gelten dabei nur als grobe Schätzung.

Für das Gericht steht fest, dass die Arbeiten der Fassadenbaufirma Hellweg am 18. August 2000 den Einsturz der gesamten Unterdecke auslösten. Bei den Restaurierungsarbeiten im Badezentrum war ein Auszubildender des Betriebs unbeaufsichtigt mit dem Abbruch eines alten Jalousienkastens beschäftigt.

Durch einen kräftigen Tritt soll er den so genannten Rabitzkasten gelöst haben, der dann auf die abgehängte Decke fiel. Die stürzte vollständig ein - auf Schüler des Moltke-Gymnasiums, die im erst fünf Tage zuvor für Schul- und Vereinsschwimmen freigegebenen Hallenbad schwammen. 43 Schüler und drei Arbeiter wurden verletzt.

Wie durch ein Wunder gab es keine Toten. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen drei Handwerker laufen noch. Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung von Geldbußen einzustellen, hatten zwei abgelehnt. Durch das gestrige Urteil ist die rechtliche Seite des Bad-Unglücks keineswegs endgültig geklärt. Die von der Stadt beklagte Firma Hellweg kann noch Berufung gegen das Urteil einlegen. "Nach den Vorträgen der beiden Parteien gehe ich davon aus, dass es zur Berufung kommen wird", sagte der Pressedezernent des Landgerichts, Werner Schwenzer. Deshalb sei es möglich, dass sich "das Verfahren weitere ein, zwei Jahre hinzieht", so seine Einschätzung. Ein Berufungsverfahren würde vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf verhandelt. Dass der Anwalt der beklagten Fassadenbaufirma eine Frist hatte verstreichen lassen, bis zu der er seine Stellungnahme einreichen musste (die WZ berichtete), war für das Landgericht nicht von Bedeutung. Am Ausgang des Rechtsstreits hätte nämlich auch eine rechtzeitige Übersendung der Unterlagen nichts geändert, so der Gerichtssprecher.