Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungs­phase und in eine zweijährige Quali­fikationsphase. Sie schließt mit der Abitur­prüfung ab, mit der die Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschul­reife erwerben. Im Bildungsgang des Gymnasiums treten Schülerinnen und Schüler mit der Versetzung am Ende der Jahrgangsstufe 9 in die gymnasiale Oberstufe ein. 

Der erfolgreiche Abschluss der gymnasialen Oberstufe befähigt zum Studium an einer Hochschule und öffnet zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.

Insgesamt müssen mindestens 102 Wochenstunden in den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe erreicht werden. Innerhalb der Ein­führungs­phase und innerhalb der Qualifikationsphase müssen jeweils mindestens durchschnittlich 34 Wochenstunden belegt werden. Eine Verrechnung der Wochenstunden­anzahl zwischen der Einführungs- und der Qualifikationsphase ist nicht zulässig, innerhalb der zwei Jahre der Quali­fikations­phase aber möglich.

Die Unterrichts­fächer in der gymnasialen Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet:

  • dem sprachlich-literarisch-künstlerischen
  • dem gesellschaftswissenschaftlichen
  • dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich.

In jeder Schullaufbahn muss jedes der drei Aufgabenfelder durchgängig bis zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung repräsentiert sein. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines anderen ausgetauscht werden. Durch diese Regelungen und die übrigen Pflichtbindungen wird eine vertiefte Allgemeinbildung für alle Schülerinnen und Schüler gesichert.