Präambel

Vermittlung von Medienkompetenz in jedem Fachunterricht ist in Anlehnung an den Medienkompetenzrahmen NRW verpflichtender Teil schulischer Arbeit und wird am Moltke in allen Jahrgangsstufen in den schulinternen Lehrplänen der einzelnen Fächer und unter Maßgabe der medientechnischen Ausstattung vor Ort verwirklicht.

Mediennutzung im Unterricht

1. Digitale Endgeräte (Laptops/Tablets) dürfen grundsätzlich im Unterricht nur zu Lernzwecken genutzt werden. Bei der Nutzung von Tablets in der Sekundarstufe I liegen diese stets flach auf dem Tisch.

2. Tablets mit digitalem Stift/Pen dürfen im Unterricht ab der siebten Klasse zur digitalen Heftführung verwendet werden. Nutzung von digitalen Endgeräten kann innerhalb der Unterstufe (Klasse 5 und 6) in bestimmten Phasen durch die Lehrperson gestattet werden.

3. Ab der Oberstufe dürfen Laptops und Tablets auch mit Tastatur genutzt werden.

4. Der Lehrkraft ist es vorbehalten, in bestimmten Unterrichtsphasen die Nutzung der digitalen Endgeräte pädagogisch begründet zu untersagen.

5. Die Nutzung privater Endgeräte im Unterricht ist nicht verpflichtend. Das Mitbringen und die Nutzung privater Endgeräte steht jeder Schülerin/jedem Schüler ab Klasse 7 frei. Die Lehrkraft stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler ohne Endgeräte weder bevorzugt noch benachteiligt werden.

6. Wenn das Tablet nicht für unterrichtliche Zwecke verwendet wird, liegt es umgedreht auf dem Tisch oder es verbleibt in der Schultasche.

7. Das/Die Handy/Smartphone/Smartwatch ist nur zu nutzen, wenn die Lehrkraft dies gestattet.

8. Digitale Endgeräte sind grundsätzlich lautlos und im Flugmodus eingestellt.

9. Grundsätzlich ist das Erstellen von Fotos, Videos und Tonaufnahmen nur durch vorherige Erlaubnis der Lehrkraft gestattet. Das Urheberrecht sowie das Recht am eigenen Bild sind jederzeit zu wahren. Bei Verstößen gilt die Haus- und Schulordnung.

10. Die Schülerinnen und Schüler sind selbst für eine adäquate Speicherung der Daten verantwortlich, um einen Datenverlust unbedingt zu verhindern.

11. Die Unterrichtsmaterialien müssen jederzeit zugänglich sein. Es ist sicherzustellen, dass das Endgerät immer einsatzbereit vorliegt.

12. Auf Nachfrage müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Mitschriften sowie die im Unterricht verwendeten Programme oder benutzten Websites auf den digitalen Endgeräten unverzüglich zugänglich machen – Eine Speicherung und Übermittlung im pdf- bzw. word-Format wird vorausgesetzt.

13. Außerhalb des Unterrichts dürfen digitale Endgeräte nur von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II für schulische Zwecke verwendet werden.

Haftungsausschluss

Die Schule/die Lehrkraft übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung, sowie für Datensicherheit und – sicherung der genutzten privaten Endgeräte. Die Schule ist nicht verantwortlich für die Angebote und Inhalte Dritter, die über das Internet abgerufen werden können. Die Schülerinnen und Schüler sind selbst für die Einhaltung des Urheberrechts bei der Verwendung von Textausschnitten, Fotos und Videos verantwortlich.