Warum „Erprobungs“-Stufe“?
In der Erprobungsstufe bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit. Vor dem Hintergrund der Lernerfahrungen in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Fächer und Lernangebote, Unterrichtsmethoden, Anforderungen sowie Überprüfungsformen des Gymnasiums heran. Sie entwickeln und beobachten die Kompetenzen der Kinder mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Perspektive eines dauerhaften Verbleibs am Gymnasium sicherer zu machen beziehungsweise eine dem Wohl des Kindes entsprechende Korrektur rechtzeitig vorzubereiten.
Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über, eine einmalige freiwillige Wiederholung einer der beiden Jahrgangsstufen ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach Entscheidung der Erprobungsstufenkonferenz jedoch möglich. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden muss, so wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich übermittelt und gleichzeitig ein Beratungstermin angeboten. Auf Antrag der Eltern ist auch ein früherer Wechsel möglich, wenn dies im Interesse des Kindes geboten erscheint. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.
Das bedeutet:
-
ob die Schulform gewechselt werden muss oder nicht,
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ob eine Wiederholung sinnvoll erscheint oder nicht
Eine Nachprüfung am Ende der Klasse 6 ist nicht möglich.
Daraus folgt:
Auf der Erprobungsstufe liegt unser besonderes pädagogisches Augenmerk, da die Schüler in dieser Phase intensiv beobachtet, begleitet, unterstützt und beraten werden müssen.
1. Gestaltung des Übergangs von der Grundschule zum Gymnasium
- Jeder neue Füntfklässler kann sich bei der Anmeldung zwei Mitschüler für seine neue Klasse wünschen – wir berücksichtigen mindestens einen der Wunsch-Klassenkameraden.
- Jede Klasse wird von einem Team (Klassenlehrer und Klassenlehrerin) geleitet
- Jede Klasse erhält zur Unterstützung bei der Eingewöhnung 4 Schüler aus der Jahrgangsstufe EF (Klasse 10) als Paten, die auch die 1. Klassenfahrt zu Beginn der Klasse 6 (Ende der Klasse 5) begleiten
- Jeder neue Fünftklässler erfährt am Kennenlerntag wenige Wochen vor Schuljahresende, wer seine neuen Klassenkameraden, das Klassenlehrerteam und die Paten sind und wo sein Klassenraum liegt
- Jeder Schüler hat zu Beginn des neuen Schuljahres während der „Kennenlernwoche“ Gelegenheit,
- seine neue Klasse und das Klassenleitungsteam besser kennen zu lernen
- sich mit dem Gebäude vertraut zu machen
- typische Arbeitsmethoden zu erlernen
2. Information von Eltern und Schülern der Grundschulen
- Beim Informationsabend erhalten Viertklässler-Eltern Einblick in das pädagogische und fachliche Profil unsere Schule
- Am „Tag der offenen Tür“ lernen interessierte Eltern und besonders ihre Kinder unsere Schule und uns als Moltke-Gemeinschaft kennen, sie kommen mit Lehrern und Schülern ins Gespräch und können an unterschiedlichen Probe-Unterrichtsangeboten teilnehmen
3. Beratung der Eltern
- Beim Anmeldungsgespräch werden die Eltern ggf. bei Unsicherheiten und Fragen zur Schulformwahl beraten
- Nach erfolgter Anmeldung stehen Klassenlehrer und EPS-Koordinatorin (nach Anmeldung) für Gespräche zur Verfügung
- An den regulären Elternsprechtagen können Eltern mit den jeweiligen Fachlehrern über Probleme, Schwierigkeiten oder Förderungsmöglichkeiten ihres Kindes im speziellen Fach sprechen
- Darüber hinaus können mit dem Sekretariat individuelle Gesprächstermine mit den Kollegen verabredet werden
- Unser Schulplaner ist ein wichtiges Mittel zur Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule
4. Beobachtung der Entwicklung der Schüler
- Durch gegenseitige Hospitationen und Erfahrungsaustausch mit den Kollegen der abgebenden Grundschulen rücken wir die spezifische Problematik des Übergangs nochmals in den Blick
- Durch Teilnahme der ehemaligen Klassenlehrer aus den Grundschulen an Erprobungsstufenkonferenzen können wir die individuelle Entwicklung des Einzelnen umfassender erfassen
- Durch die EPS-Konferenzen, für die wir uns besonders viel Zeit nehmen und die zusätzlich zu den halbjährlichen Versetzungskonferenzen dreimal (viermal) im Schuljahr stattfinden, können wir die Kompetenzen des Einzelnen und seine Perspektiven an der Schulform „Gymnasium“ intensiv besprechen
5. Fördern und Fordern der individuellen Kompetenzen der Schüler
- Das Profilkurs-Angebot in den Klassen 5 und 6 ermöglicht es jedem Schüler, seine individuellen Stärken im
- musischen (Musik-Profilkurs),
- naturwissenschaftlichen Bereich (NW-Profilkurs) oder
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sportlichen (Sport-Profilkurs)
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Für das Fach Deutsch wird im 1. Halbjahr der Klasse 5 eine Wochenstunde Förder- bzw. Forderunterricht angeboten. Ein Rechtschreibtest direkt zu Beginn des neuen Schuljahres entscheidet über die Teilnahme am jeweiligen Kurs, der in kleineren Lerngruppen (jeweils etwa eine Klassenhälfte) erteilt wird.
- Im 2. Halbjahr der Klasse 5 werden Forder- und Förderkurse in den Kernfächern Englisch und Mathematik angeboten. Die Fachlehrer entschieden über die Zuteilung in diesen klassenübergreifenden Kursen.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Schwächen und Schwierigkeiten in einzelnen Fächern über das individuelle Nachhilfe-Angebot „Schüler helfen Schülern“ (Ansprechpartnerin ist Frau Heimes) zu beheben
Auf diese Weise erfüllen wir – in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten - den besonderen Anspruch der Erprobungsstufe.