Regeln des Zusammenlebens: die Schul- und Hausordnung
Die Schul- und Hausordnung dient dem Wohlergehen der gesamten Schulgemeinschaft. Sie sichert gute Voraussetzungen für den Unterricht. In unserer Schule als Lern- und Lebensraum müssen alle Beteiligten freundlich und respektvoll miteinander umgehen.
Folgende Grundsätze gelten:
Alle in unserer Schule haben Anspruch darauf, dass
1. sie nicht zu Schaden kommen.
Deshalb
» ist Gewalt jeder Art verboten. Dazu gehören auch psychische und sprachliche Gewalt, zum Beispiel Beleidigungen und Mobbing.
» müssen Fahrräder und Motorräder auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt und angeschlossen werden.
» darf man auf dem Schulhof nur mit größter Vorsicht Fahrrad fahren.
» ist das Rauchen und Vapen auf dem Schulgelände - also auch auf den Treppen vor dem Hauptportal und auf dem Weg vor der Schule – und während Schulveranstaltungen verboten.
» ist das Mitführen von Alkohol, Cannabis und illegalen Substanzen auf dem gesamten Schulgelände – und bei Schulveranstaltungen – aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Prävention verboten.
» verlassen alle Schülerinnen und Schüler während der großen Pausen den Unterrichtsraum.
» verbringen alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I die großen Pausen auf dem Schulhof (Ausnahme: Regenpause).
» dürfen sich die Schülerinnen und Schüler der Sek.II in den großen Pausen im Oberstufenraum und im Erdgeschossfoyer aufhalten. Sie sind für die Sauberkeit dieser Bereiche verantwortlich.
» ist der Aufenthalt in der Mensa in den großen Pausen nur zum Kauf von Nahrungsmitteln gestattet.
» werden die Unterrichtsräume während der großen Pausen verschlossen.
» dürfen die Sanitäranlagen nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden.
» sind gefährliche Spiele, wie das Schneeballwerfen, verboten.
» dürfen die Schülerinnen und Schüler der Sek. I das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen. Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10, die nach der 7. Stunde Unterricht haben, dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, sofern eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Schule ist dann von der Aufsichtspflicht befreit.
» darf auf dem Schulhof, während der großen Pausen nur mit Leichtbällen gespielt werden.
» sind gefährliche Gegenstände in der Schule verboten.
2. sie ihre spezifischen Aufgaben ungestört erfüllen kann.
Deshalb
» sind alle verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen.
» ist während der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände Lärm zu vermeiden.
» begeben sich die Schülerinnen und Schüler nach dem ersten Klingeln zu ihrem Unterrichtsraum.
» melden sich die Klassen- bzw. Kurssprecher umgehend im Sekretariat, falls 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde die erwartete Lehrkraft nicht im Unterrichtsraum eingetroffen sein sollte.
» müssen sämtliche elektronischen Geräte der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände abgeschaltet und nicht sichtbar sein. Ausnahmen können nur durch eine weisungsbefugte Person insbesondere zur Unterstützung des Unterrichts vorgenommen werden. Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen Smartphones und sonstige digitale Datenträger während ihrer Freistunden (nicht in den Pausen) im Oberstufenraum und auf den Sitzgelegenheiten benutzen.
» finden grundsätzlich während der ersten großen Pause keine Gespräche mit Lehrerinnen und Lehrern vor dem Lehrerzimmer statt.
3. das eigene und fremde Eigentum geschont wird.
Deshalb
» gehen alle pfleglich mit fremdem und eigenem Eigentum um.
» sind alle, die einen Schaden verursachen, verpflichtet, eine Einigung zur Regelung herbeizuführen. Alle sollen sich ihrer gesetzlichen Schadensersatzpflicht bewusst sein.
» sind alle, die mutwillig oder fahrlässig herbeigeführte Schäden bemerken, verpflichtet, diese umgehend im Sekretariat oder beim Hausmeister zu melden.
» werden Fundsachen beim Hausmeister abgegeben.
» sind alle verpflichtet, das Schulgebäude und die Einrichtungen des Gebäudes nicht zu beschädigen.
4. sie sich in sauberer Umgebung aufhalten können.
Deshalb
» sind alle Schülerinnen und Schüler für die Sauberkeit auf dem Schulhof und im Schulgebäude verantwortlich. Die Klassen sorgen abwechselnd nach Plan für einen ordentlichen Zustand des Gebäudes und der Hofanlagen.
» sind die Oberstufenschülerinnen und -schüler verpflichtet, das Areal vor dem Hauptportal sauber zu halten und den Zugang freizuhalten.
» gehören Abfälle in den Papierkorb.
» darf die Arbeit der Reinigungskräfte nicht unnötig erschwert werden;
» werden in allen Unterrichtsräumen nach dem jeweiligen Unterrichtsschluss der Boden gereinigt (z.B. mit Besen/Handfeger) und die Stühle hochgestellt.
» wird im Unterricht nicht gegessen und kein Kaugummi gekaut.
Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz, also die Vertreter der Schüler, Eltern und Lehrkräften am 08. Oktober 2025 beschlossen.